Akkreditierung |
In Artikel 5, Absatz 2c der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist folgende Regelung festgelegt:
„Die zuständige Behörde kann einer bestimmten Kontrollstelle spezifische Aufgaben nur übertragen, wenn: [...]
c) die Kontrollstelle gemäß der Europäischen Norm EN 45004 „Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen” und/oder gemäß einer anderen Norm — wenn diese einen engeren Bezug zu den betreffenden übertragenen Aufgaben hat — arbeitet und akkreditiert ist;”
Um dieser Forderung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 nachzukommen, erarbeitete die Fleischhygiene Südostbayern GmbH die erforderlichen Strukturen und Qualitätsdokumente und beantragte die Akkreditierung nach der europäischen Norm ISO IEC 17020:2004 (vormals EN 45004) bei der Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover AKS. Im März 2007 wurde ihr die Akkreditierungsurkunde verliehen.