Hintergründe |
Das EU-Hygienepaket sowie die damit verbundenen nationalen Rechtsgrundlagen schufen seit dem Jahr 2004 für die kommunalen Aufgabenträger eine neue Möglichkeit, private Kontrollstellen mit der Fleischhygieneuntersuchung unter bestimmten Voraussetzungen per Vertrag und/oder Satzung im Rahmen einer Beleihung zu beauftragen. Anfang 2008 fand hier nochmals eine Anpassung bzw. Änderung statt:
Die den Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) bisher nach dem Gesetz zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AGFlHG) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AVFlHG) übertragenen Aufgaben der Fleischhygieneüberwachung werden auf den Staat zurück übertragen und mit der übrigen Lebensmittelüberwachung bei den Kreisverwaltungsbehörden zusammengeführt. Die Landratsämter handeln nun als Staatsbehörden; die kreisfreien Städte erfüllen die staatlichen Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis.
Auch auf der Grundlage des ab 01.01.2008 geltenden Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) können einzelne Aufgaben im Bereich der Fleischhygiene auf private Kontrollstellen übertragen werden. Die Beleihung bedarf nach der neuen Gesetzeslage - statt wie bisher einer kommunalen Satzung - einer Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Um diesen gesetzlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen und alle für solche Kontrollstellen erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, wurde die Hygiene- und Prüf- GmbH (H&P) im Mai 2004 gegründet. Im selben Jahr wurde die Fleischhygiene Südostbayern GmbH als eine 100%-ige Tochter der Hygiene- und Prüf- GmbH gegründet.
Sowohl die Hygiene- und Prüf- GmbH als auch die Fleischhygiene Südostbayern GmbH sind aufgabenorientiert und von wirtschaftlichen Kreisen unabhängig. Da sie keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen und im Rahmen des Verbraucherschutzes tätig sind, sind sie als gemeinnützig anerkannt.